Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen der JDS SOMMER GmbH (AGB)

I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der JDS SOMMER GmbH

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der JDS SOMMER GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der JDS SOMMER GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Zahlungsbedingungen und Preise

  1. Alle Rechnungen der JDS SOMMER GmbH sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der JDS SOMMER GmbH.
  2. Im Verzugsfalle ist die JDS SOMMER GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die JDS SOMMER GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  3. Alle Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die vereinbarte Menge.
  4. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Kaufpreisforderungen der JDS SOMMER GmbH aufrechnen.
  5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der JDS SOMMER GmbH anerkannt.

III. Angebot und Vertragsschluß

  1. Alle Angebote sind freibleibend.
  2. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages erst durch Auftragsbestätigung der JDS SOMMER GmbH verbindlich.
  3. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen im eigenen Betriebsablauf oder bei Zulieferern, behördlichen Maßnahmen behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub, zu einer Einschränkung des Auftrages oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zukauf fremder Ware ist für diesen Fall einverständlich ausgeschlossen. Der Kunde kann unter vorgenannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine ausreichende Möglichkeit zur Nachlieferung gestellt hat.

IV. Lieferung und Versand

  1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.
  2. Vereinbarte Lieferfristen werden von der JDS SOMMER GmbH nach Möglichkeit eingehalten. Für die JDS SOMMER GmbH verbindlich sind Lieferfristen nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt oder sonst wie schriftlich vereinbart sind. Ca. Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermins, um den die JDS SOMMER GmbH bemüht ist.
  3. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der JDS SOMMER GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die JDS SOMMER GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der JDS SOMMER GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so ist die JDS Sommer GmbH berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die JDS SOMMER GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der JDS SOMMER GmbH die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
  6. Die Kosten für den Versand sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räume der JDS Sommer GmbH verlassen hat. Die Wahl des Versandweges und der Versandart ist im freien Ermessen des Versenders. Die Gefahr für die vom Kunden an die JDS Sommer GmbH versandten Unterlagen geht auf die JDS Sommer GmbH über sobald Pläne, Dokumente oder Dateien in den Räumen der JDS Sommer GmbH oder auf den Rechnern der JDS Sommer GmbH unbeschädigt eingegangen sind.

V. Gewährleistung

  1. Die JDS Sommer GmbH gewährleistet die Erstellung von Konvertierungsdaten, die die Ursprungsdaten möglichst nahe durch scannen, digitalisieren oder konvertieren abbilden. Je nach Auftragserteilung kommt das entsprechende Verfahren zur Anwendung. Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Es ist nicht auszuschließen, dass Abweichungen in den Konvertierungsdaten von den Ursprungsdaten auftreten, die technisch nicht ausgeschlossen werden können. JDS Sommer GmbH sichert nicht zu, dass alle Details eines gescannten Dokumentes oder Planes oder eines Objekts in einer sichtbar gemachten Datei oder auf einem Ausdruck der Datei einwandfrei erkennbar sind. Beim Scannen in 2D von Plänen kann es vorkommen, dass Inhalte in bestimmten Fällen nicht einwandfrei erfasst werden. Beim Scannen in 3D von Objekten, beispielsweise Gebäuden oder Maschinenteilen kann es vorkommen, dass verdeckte Objektteile nicht oder Kanten nur unscharf erfasst werden. Diese Unschärfen bei der Erzeugung des Scan-Bildes eines Planes oder der Punktwolke eines Objekts können bei der weiteren Verarbeitung zu Ungenauigkeiten oder Fehlern führen. Insbesondere bei der anschließenden Umwandlung in CAD Daten oder CAD Modelle, sowohl in 2D oder 3D kann das Verfahren der JDS dazu führen, dass solche Unschärfen in den Scan-Daten zu Fehlern in der CAD Datei bzw. im CAD Modell führen. Je nach Vorlage, Objekt und Fachgebiet ist eine Erzeugung von CAD Daten und CAD Modellen zu erwarten, die zwischen 80% und 99% der Eingabe durch eine CAD Fachkraft entsprechen. Eine Ingenieurtechnische Bewertung, Plausibilitätsprüfung oder planerische Beurteilung führt die JDS Sommer GmbH in keinem Fall durch. Die technische und planerische Prüfung und Beurteilung der von der JDS Sommer GmbH gelieferten CAD Daten, sowohl in 2D als auch in 3D ist vom Kunden durchzuführen. Bezieht der Kunde die CAD Daten in seine weitere Planung, Bauausführung, Konstruktion ein, so obliegt ihm allein die Verantwortung für die technische Richtigkeit der CAD Daten. Die JDS Sommer GmbH übernimmt für die technische Richtigkeit keine Gewähr. Die gelieferten CAD Daten und Modelle sind innerhalb der vereinbarten Abnahmefrist vom Kunden zu prüfen. Mängel sind der JDS Sommer GmbH unverzüglich mitzuteilen. Sieh Punkt 5.
  2. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Lieferdatum.
  4. Jegliche Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente, CAD Daten und CAD Modelle oder die von der JDS Sommer GmbH gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die angezeigten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.
  6. Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der JDS Sommer GmbH und rechtzeitiger Anzeige der Mangels ist die JDS Sommer GmbH wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und Mitteilung, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf der Frist ablehne, zur Wandelung oder Minderung berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  7. Die inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien, Modelle und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden.

VI. Schadensersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt sowohl hinsichtlich etwaiger verspäteter Lieferung wie auch im Fall von Gewährleistungsmängeln. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware sowie Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausschließen.
  2. Der Ausschluss des Schadensersatzes gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch die JDS Sommer GmbH.
  3. Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet die JDS SOMMER GmbH insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2500,00.
  4. Die JDS Sommer GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Plänen, Objekten, Dokumenten oder Daten, es sei denn, sie muss sich Vernichtung oder Verlust der Pläne, Objekte, Dokumente oder Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass Zeichnungen, Dokumente, Objekte und Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar und wieder herstellbar sind. Insbesondere ist es die Obliegenheit des Kunden von Plänen, Dokumenten und Daten Sicherheitskopien zu erstellen oder Originale aufzubewahren, bevor er die zu bearbeitenden Unterlagen an die JDS Sommer GmbH zur Bearbeitung liefert. Versendet der Kunde Objekte an die JDS Sommer GmbH, so ist er für die Versicherung auf dem Transportweg zuständig. Werden Objekte von der JDS Sommer GmbH versendet, nutzt sie Dienstleister wie DHL oder UPS, versichert die Objekte jedoch nicht gesondert. Ist eine Versicherung gewünscht, muss der Kunde dies der JDS Sommer GmbH mitteilen und die zusätzlichen Kosten für die Versicherung tragen.

VII. Nutzungsvorbehalt

  1. Von der JDS Sommer GmbH gelieferte Dateien, Plots und Ausdrucke dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der JDS SOMMER GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Nutzungsvorbehalt der JDS SOMMER GmbH stehenden Dateien ordnungsgemäß aufzubewahren.
  3. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Nutzungsvorbehalt stehenden Dateien, Plots und Ausdrucke nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und die JDS SOMMER GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der JDS SOMMER GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der JDS SOMMER GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

VIII. Vertraulichkeit

Die JDS SOMMER GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn die JDS SOMMER GmbH arbeitet zum Zwecke der Auftragserfüllung mit einer Drittfirma zusammen. Die Unterlagen, Zeichnungen, Dokumente und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Sollte deren Weitergabe seitens der JDS SOMMER GmbH an eine Drittfirma zum Zwecke der Vertragserfüllung erfolgen, ist die JDS SOMMER GmbH dazu verpflichtet, eine Vertraulichkeitsvereinbarung auch mit dieser Drittfirma abzuschließen, die der Drittfirma die Weitergabe untersagt und sie zur Geheimhaltung verpflichtet.

IX. Erfüllungsort/Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, auch für Scheck und Wechselprozesse, soweit der Kunde Vollkaufmann in Sinne des Gesetzes ist.

X. Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
  2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

JDS Sommer GmbH

 August-Schanz-Strasse 28
D-60433 Frankfurt am Main

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